Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 758028
Veränderungen
HRB 758028: Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Kirchheim, Kirchheim unter Teck, St...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 07.09.2016 15:23:00
HRB 758028: Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Kirchheim, Kirchheim unter Teck, Stuttgarter Str. 1, 73230 Kirchheim unter Teck. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.11.2005. Die Gesellschafterversammlung vom 31.05.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und § 2 (Sitz der Gesellschaft) beschlossen. Der Sitz ist von Ingolstadt (Amtsgericht Ingolstadt HRB 3921) nach Kirchheim unter Teck verlegt. Bisher: "MEDIA MARKT CCXXII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt"; nun: Geschäftsanschrift: Stuttgarter Str. 1, 73230 Kirchheim unter Teck. Gegenstand: Handel, Vertrieb, Verkauf, Import, Export von Elektroartikel, Fotoartikel und Computern je aller Art und aller einschlägigen Nebenprodukte, Vertrieb von Möbeln und Einrichtungsgegenständen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Fränzl, Dieter, Eitensheim, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Media Markt Verbund Heilbronn-Franken GmbH" (künftig: "Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Heilbronn"), Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart HRB 108637) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 31.05.2016 mit Nachtrag vom 29.08.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Unternehmensteile "Media Markt Kirchheim" und "Media Markt Nürtingen" auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Fränzl, Dieter aus Eitensheim