Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 757954
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HRB 757954: Bremer Gebäudereinigung GmbH, Waiblingen, Seewiesenstraße 19, 71334 ...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 31.08.2016 10:52:00
HRB 757954: Bremer Gebäudereinigung GmbH, Waiblingen, Seewiesenstraße 19, 71334 Waiblingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.03.2015. Die Gesellschafterversammlung vom 08.08.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und § 2 (Sitz) beschlossen. Der Sitz ist von Friedrichshafen (Amtsgericht Ulm HRB 732351) nach Waiblingen verlegt. Bisher: "(Göpfert Gebäudeservice GmbH)"; nun: Sitz verlegt; nun: Änderung der Geschäftsanschrift: Seewiesenstraße 19, 71334 Waiblingen. Gegenstand: Gebäudereinigung und alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen, sowie die Beteiligung an Firmen mit dem gleichen Zweck, ebenso die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern zur Arbeitsleistung an Dritte nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Braun, Thomas, Kempten, *XX.XX.XXXX; Geiger, Ulrich, Kempten, *XX.XX.XXXX; Lill, Judith, Bad Grönenbach, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Bremer Gebäudereinigung GmbH", Waiblingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 753083) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Braun, Thomas aus Kempten,
Geiger, Ulrich aus Kempten,
Lill, Judith aus Bad Grönenbach