Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 757952
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HRB 757952: Interflex Datensysteme GmbH, Stuttgart, Zettachring 16, 70567 Stuttg...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 31.08.2016 10:22:00
HRB 757952: Interflex Datensysteme GmbH, Stuttgart, Zettachring 16, 70567 Stuttgart. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.07.2016. Geschäftsanschrift: Zettachring 16, 70567 Stuttgart. Gegenstand: Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Datenerfassungssystemen und artverwandten Systemen. Stammkapital: 2.556.458,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Bestellt als Geschäftsführer: Michiels, Bart Achiel, Leinfelden-Echterdingen, *XX.XX.XXXX; Stanley, John Derek, Crewe (Großbritannien), *XX.XX.XXXX; Dr. Wissdorf, Jörg Arne, Großbottwar, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bohrer, Antje, Einhausen, *XX.XX.XXXX; Klostermeier, Manfred, Villingen-Schwenningen, *XX.XX.XXXX; Kruse, Olaf, Kornwestheim, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Interflex Datensysteme GmbH & Co. KG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 13212) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Bohrer, Antje aus Einhausen,
Dr. Wissdorf, Jörg Arne aus Großbottwar,
Klostermeier, Manfred aus Villingen-Schwenningen,
Kruse, Olaf aus Kornwestheim,
Michiels, Bart Achiel aus Leinfelden-Echterdingen,
Stanley, John Derek aus Crewe (Großbritannien)