Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 756525
Veränderungen
Veröffentlichung vom 08.07.2020 13:06:00
HRB 756525: Genossenschaftsberatung Baden-Württemberg Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Stuttgart, Heilbronner Str. 41, 70191 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 17.06.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Firma geändert; nun: VR Data GmbH. Gegenstand geändert; nun: Die Bereitstellung von Daten und Informationen insbesondere für die genossenschaftliche Finanz- und Warenwirtschaft, ferner die Entwicklung und die Vermittlung von mathematisch-statistischen Lösungen, vornehmlich im Bereich des Risikomanagements und damit zusammenhängender Geschäfte. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt als Geschäftsführer: Schmidt, Thomas, Buxtehude, *XX.XX.XXXX; Dr. Würthwein, Ralph, Leimen, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Karper, Ines, Esslingen am Neckar, *XX.XX.XXXX. Erteilt: Einzelprokura: Bode, Lutz, Weissach im Tal, *XX.XX.XXXX. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.06.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.06.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "GENO-RiskSolutions GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 721381) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.06.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.06.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "VR Data GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 765721) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Bode, Lutz aus Weissach im Tal,
Dr. Karper, Ines aus Esslingen am Neckar,
Dr. Würthwein, Ralph aus Leimen,
Schmidt, Thomas aus BuxtehudeVeränderungen
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Berichtigungen
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