Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 756499
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HRB 756499: AtourO GmbH, Ludwigsburg, Martin-Luther-Straße 69, 71636 Ludwigsburg...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.04.2016 13:54:00
HRB 756499: AtourO GmbH, Ludwigsburg, Martin-Luther-Straße 69, 71636 Ludwigsburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.01.2016. Geschäftsanschrift: Martin-Luther-Straße 69, 71636 Ludwigsburg. Gegenstand: - Veranstaltung von Reisen aller Art - Vermittlung von Reisedienstleistungen und damit zusammenhängenden Serviceleistungen aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Nuyken, Rainer, Ludwigsburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Meilensprung GmbH", Ludwigsburg (Amtsgericht Stuttgart HRB 302230) nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 19.01.2016 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 19.01.2016. Von der Ausgliederung ausgenommen sind die unter § 3 Ziffer 1 a) - e) des Ausgliederungsplans bezeichneten Aktiva und Passiva. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Nuyken, Rainer aus Ludwigsburg