Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 756340
Löschungen
HRB 756340: TRW Automotive Mexico GmbH, Alfdorf, Industriestr. 20, 73553 Alfdorf...
Veränderungen
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 22.06.2020 08:58:00
HRB 756340: TRW Automotive Mexico GmbH, Alfdorf, Industriestr. 20, 73553 Alfdorf. Die Gesellschaft hat gemäß § 122 d UmwG am 10.06.2020 den Entwurf des Verschmelzungslanes zur grenzüberschreitenden Verschmelzung zwischen der TRW International Holdings B.V. mit Sitz in Amsterdam (Niederländische Kamer van Koophandel, Nr. 34319986) als übernehmendem Rechtsträger und der hiesigen Gesellschaft TRW Automotive Mexico GmbH mit Sitz in Alfdorf (Amtsgericht Stuttgart HRB 756340) als übertragendem Rechtsträger zum Handelsregister eingereicht. Die Gesellschaft hat folgenden Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiigten Gesellschaften eingereicht: a. Die TRW International Holdings B.V. als übernehmende Gesellschaft unterliegt nicht dem deutschen Recht. b. Die Rechte der Gläubiger der übertragenden TRW Automotive Mexico GmbH ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der der Verschmelzung als übertragendem Rechtsträger beteiligten TRW Automotive Mexico GmbH Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Der Anspruch auf Sicherheitsleistung ist gem. § 122j Abs. 2 UmwG auf solche Forderungen begrenzt, die vor oder bis zu 15 Tage nach der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Der Anspruch ist ausgeschlossen, soweit bereits anderweitig Sicherheit geleistet wurde. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der TRW Automotive Mexico GmbH unter deren Geschäftsanschrift Industriestraße 20, 73553 Alfdorf, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung binnen zwei Monaten nach dem Tag der Bekanntmachung des Verschmelzungsplanes oder seines Entwurfs gefordert werden muss. c. Nach dem niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 2:316) kann jeder Gläubiger bis zu einem Monat, nachdem alle zu verschmelzenden Gesellschaften die Hinterlegung des Vorschlags zur Verschmelzung bekannt gemacht haben, durch einen Antrag an das niederländische Bezirksgericht (rechtbank) unter Angabe der Sicherheit, die verlangt wird, gegen den Vorschlag zur Verschmelzung Einspruch erheben. Mindestens eine der zu verschmelzenden Gesellschaften muss jedem Gläubiger, der dies verlangt, Sicherheit leisten oder ihm anderweitig die Erfüllung seiner Forderung garantieren. Dies gilt nicht, wenn der Gläubiger bereits genügend Sicherheiten besitzt oder der Vermögenszustand der übernehmenden Gesellschaft nach der Verschmelzung nicht weniger Sicherheit als zuvor dafür bieten wird, dass die Forderung erfüllt wird. Minderheitsgesellschafter sind bei den beteiligten Rechtsträgern nicht vorhanden. Unter der Geschäftsanschrift der TRW Atuomotive Mexico GmbH (Industriestraße 20, 73553 Alfdorf) können vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden.Veränderungen
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Neueintragungen
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