Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 756190
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HRB 756190: HF-Bearbeitungstechnik GmbH, Fridingen an der Donau, Dr.-Werner-Esse...
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Veröffentlichung vom 03.05.2016 11:25:00
HRB 756190: HF-Bearbeitungstechnik GmbH, Fridingen an der Donau, Dr.-Werner-Esser-Straße 1, 78567 Fridingen an der Donau. Die Gesellschafterversammlung vom 13.04.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens der "Hammerwerk Fridingen GmbH", Fridingen an der Donau (Amtsgericht Amtsgericht Stuttgart HRB 451355) um 475.000,00 EUR auf 500.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 500.000,00 EUR. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Hammerwerk Fridingen GmbH", Fridingen an der Donau (Amtsgericht Stuttgart HRB 451355) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 13.04.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Geschäftseinheit Bearbeitungsbetrieb auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Mit der "Hammerwerk Fridingen GmbH", Fridingen an der Donau (Amtsgericht Amtsgericht Stuttgart HRB 451355) wurde am 13.04.2016 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 13.04.2016 zugestimmt hat. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Neueintragungen
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