Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 755595
Veränderungen
HRB 755595: Hohner Musikinstrumente GmbH, Trossingen, Andreas-Koch-Strasse 9, 78...
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Berichtigungen
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 28.01.2016 15:50:00
HRB 755595: Hohner Musikinstrumente GmbH, Trossingen, Andreas-Koch-Strasse 9, 78647 Trossingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.12.2015. Geschäftsanschrift: Andreas-Koch-Strasse 9, 78647 Trossingen. Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von Musikinstrumenten sowie von Erzeugnissen, die damit zusammenhängen; frlandelsgeschäfte aller Art mit diesen Produkten und ihren Ergänzungsprodukten; die Herstellung und Verbreitung von Musikalien, Büchern, Musikzeitschriften und Unterrichtswerken einschließlich Verwertung von Verlags- und Urheberrechten. Stammkapital: 4.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Althoff, Stefan, Münster, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dehn, Christian, Villingen-Schwenningen, *XX.XX.XXXX; Henne, Kai-Uwe, Tuttlingen, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Hohner Musikinstrumente GmbH & Co. KG", Trossingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 460628) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Althoff, Stefan aus Münster,
Dehn, Christian aus Villingen-Schwenningen,
Henne, Kai-Uwe aus Tuttlingen