Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 755525
Veränderungen
HRB 755525: Carl Fried. Müller GmbH, Heilbronn, Wollhausstraße 42, 74072 Heilbro...
Veränderungen
HRB 755525: Carl Fried. Müller GmbH, Heilbronn, Wollhausstraße 42, 74072 Heilbro...
Berichtigungen
HRB 755525: Carl Fried. Müller GmbH, Heilbronn, Sichererstr. 52, 74076 Heilbronn...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 25.01.2016 14:30:00
HRB 755525: Carl Fried. Müller GmbH, Heilbronn, Sichererstr. 52, 74076 Heilbronn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.12.2015. Geschäftsanschrift: Sichererstr. 52, 74076 Heilbronn. Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von Bürobedarf, von Präsentationsgegenständen sowie Verpackungen aller Art, insbesondere aus Papier und sonstigen Rohstoffen, sowie aller sonstiger Papierwaren und der Handel mit solchen Artikeln, außerdem die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere durch Erwerb, Halten, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland einschließlich der Tätigkeit als Obergesellschaft eines unter einheitlicher Leitung zusammengefassten Unternehmensverbundes. Stammkapital: 520.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Schories, Ralf, Stolberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "Carl Fried. Müller Aktiengesellschaft", Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart HRB 100203) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Schories, Ralf aus Stolberg