Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 754911
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HRB 754911: Stauch Bau GmbH, Kupferzell, Im Bild 13, 74635 Kupferzell. Bestellt ...
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HRB 754911: Stauch Bau GmbH, Kupferzell, Im Bild 13, 74635 Kupferzell. Prokura e...
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HRB 754911: Stauch Bau GmbH, Kupferzell, Künzelsauer Str. 21, 74635 Kupferzell. ...
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HRB 754911: Stauch Bau GmbH, Kupferzell, Künzelsauer Str. 21, 74635 Kupferzell. ...
Berichtigungen
HRB 754911: Stauch Bau GmbH, Kupferzell, Künzelsauer Str. 21, 74635 Kupferzell. ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 08.12.2015 15:17:00
HRB 754911: Stauch Bau GmbH, Kupferzell, Künzelsauer Str. 21, 74635 Kupferzell. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.11.2015. Geschäftsanschrift: Künzelsauer Str. 21, 74635 Kupferzell. Gegenstand: Durchführung von Hoch-, Tief- und Komplettbauarbeiten aller Art. Stammkapital: 300.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dorsch, Karl-Heinz, Schwäbisch Hall, *XX.XX.XXXX; Griesinger, Bernd, Neuried, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Ehrler, Ralf, Künzelsau, *XX.XX.XXXX; Schneider, Udo, Ingelfingen, *XX.XX.XXXX; Wurst, Dieter, Aspach, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des Geschäftsbereich Gewerbebau (Durchführung von Hoch-, Tief- und Komplettbauarbeiten aller Art) aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Stauch Bau GmbH", Kupferzell (Amtsgericht Stuttgart HRB 581114) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 18.11.2015 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 18.11.2015. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dorsch, Karl-Heinz aus Schwäbisch Hall,
Ehrler, Ralf aus Künzelsau,
Griesinger, Bernd aus Neuried,
Schneider, Udo aus Ingelfingen,
Wurst, Dieter aus Aspach