Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 754130
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HRB 754130: QUALITURA GmbH, Stuttgart, Stockholmer Platz1, 70173 Stuttgart. Nich...
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HRB 754130: QUALITURA GmbH, Stuttgart, Stockholmer Platz1, 70173 Stuttgart. Als ...
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HRB 754130: QUALITURA GmbH, Stuttgart, Büchsenstraße 8-10, 70173 Stuttgart. Neue...
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HRB 754130: QUALITURA GmbH, Stuttgart, Büchsenstraße 8-10, 70173 Stuttgart. Die ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.09.2015 11:04:00
HRB 754130: QUALITURA GmbH, Stuttgart, Büchsenstraße 8-10, 70173 Stuttgart. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.09.2015 mit Änderung vom 22.09.2015. Geschäftsanschrift: Büchsenstraße 8-10, 70173 Stuttgart. Gegenstand: Verwalten eigenen und fremden Vermögens unter Ausschluss von gemäß § 32 Abs. 1 KWG erlaubnispflichtigen Geschäften, Emittieren und Vertreiben von Produkten im Bereich Vermögensanlagen, Vermittlung von Versicherungsverträgen und Vermögensanlagen aller Art sowie Handel mit bebauten und unbebauten Grundstücken. Stammkapital: 150.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dadgar, Pedram, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX; Kammerer, Michael, Stuttgart, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "QUALITURA AG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 746594) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dadgar, Pedram aus Frankfurt am Main,
Kammerer, Michael aus Stuttgart