Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 753866
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HRB 753866: Hertner GmbH, Heilbronn, Heinrieter Straße 10, 74074 Heilbronn. Best...
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HRB 753866: Hertner GmbH, Heilbronn, Heinrieter Straße 10, 74074 Heilbronn. Nich...
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HRB 753866: Hertner GmbH, Heilbronn, Heinrieter Straße 10, 74074 Heilbronn. Best...
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HRB 753866: Hertner GmbH, Heilbronn, Heinrieter Straße 10, 74074 Heilbronn. Mit ...
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HRB 753866: Hertner GmbH, Heilbronn, Heinrieter Straße 10, 74074 Heilbronn. Mit ...
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HRB 753866: Hertner GmbH, Heilbronn, Heinrieter Straße 10, 74074 Heilbronn. Einz...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 31.08.2015 13:03:00
HRB 753866:Hertner GmbH, Heilbronn, Heinrieter Straße 10, 74074 Heilbronn.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.08.2015. Geschäftsanschrift: Heinrieter Straße 10, 74074 Heilbronn. Gegenstand: Vertrieb und Installation von Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs- und Feuerlöschanlagen sowie die Bauflaschnerei einschließlich des Handels mit Zubehör und Ausstattungen. Stammkapital: 250.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Hertner, Roland, Heilbronn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung von Vermögensteilen aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Hertner GmbH" (künftig "Hertner Holding GmbH"), Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart HRB 104610) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 18.08.2015 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Hertner, Roland aus Heilbronn