Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 753296
Firma: Reinbold-Schwarz-Reisen gGmbH
Sitz: Nufringen
Veränderungen
HRB 753296: Reinbold-Schwarz-Reisen gGmbH, Nufringen, Rohrauer Straße 26, 71154 ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.07.2015 07:30:00
HRB 753296:Reinbold-Schwarz-Reisen gGmbH, Nufringen, Rohrauer Straße 26, 71154 Nufringen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.06.2015. Geschäftsanschrift: Rohrauer Straße 26, 71154 Nufringen. Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Hilfe für Behinderte. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung von Reisen mit Betreuung und Assistenz, Angebote zur Freizeitgestaltung sowie Unterstützung bedürftiger Personen mit Behinderung. Es handelt sich hierbei um niedrigschwellige Betreuungsangebote nach § 45b Abs. 1 Nr. 4 SGB Xl. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Reinbold, Kathrin, Nufringen, *XX.XX.XXXX; Schwarz, Claudia, Herrenberg, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der offenen Handelsgesellschaft unter der Firma "Reinbold-Schwarz-Reisen OHG", Nufringen (Amtsgericht Stuttgart HRA 730617) gemäß § 190 ff. UmwG. Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Reinbold, Kathrin aus Nufringen,
Schwarz, Claudia aus Herrenberg