Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 750423
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 16.10.2014 09:44:00
HRB 750423:Lehleiter + Siegmann GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Bad Rappenau, Raiffeisenstraße 36, 74906 Bad Rappenau.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.03.1983 mit Änderung vom 27.11.1997. Die Gesellschafterversammlung vom 29.09.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) beschlossen. Der Sitz ist von Haßmersheim (Amtsgericht Mannheim HRB 441486) nach Bad Rappenau verlegt. Geschäftsanschrift: Raiffeisenstraße 36, 74906 Bad Rappenau. Gegenstand: Für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zugelassenen Tätigkeiten. Stammkapital: 50.000,00 DEM. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Siegmann, Hans-Peter, Bad Rappenau, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Schwab, Nadine, Bad Rappenau, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.09.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.09.2014 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Gehrke + Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft", Bad Wimpfen (Amtsgericht Stuttgart HRB 726765) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Schwab, Nadine aus Bad Rappenau,
Siegmann, Hans-Peter aus Bad Rappenau