Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 750089
Veränderungen
HRB 750089: P2 Plan + Projekt GmbH, Holzgerlingen, Böblinger Straße 88, 71088 Ho...
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HRB 750089: P2 Plan + Projekt GmbH, Holzgerlingen, Böblinger Str. 21, 71088 Holz...
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HRB 750089:P2 Plan + Projekt GmbH, Holzgerlingen, Böblinger Str. 21, 71088 Holzg...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 09.09.2014 16:45:00
HRB 750089:P2 Plan + Projekt GmbH, Holzgerlingen, Böblinger Str. 21, 71088 Holzgerlingen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.08.2014. Geschäftsanschrift: Böblinger Str. 21, 71088 Holzgerlingen. Gegenstand: die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Gebäudetechnik, Haustechnik und des Innenausbaus. Dazu gehören insbesondere Planungsleistungen mit dem Schwerpunkt Elektrotechnik, der Projektsteuerung und -überwachung sowie die Erstellung von Revisionsplänen und Programmierungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Finger, Klaus, Weil im Schönbuch, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "P2 Plan+Projekt GmbH & Co. KG", Holzgerlingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 722414) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Finger, Klaus aus Weil im Schönbuch