Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 749972
Veränderungen
HRB 749972: Soziale Betreuungsgemeinschaft Miksch & Partner GmbH, Alpirsbach, Gr...
Veränderungen
HRB 749972: Soziale Betreuungsgemeinschaft Miksch & Partner GmbH, Alpirsbach...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 28.08.2014 13:45:00
HRB 749972:Soziale Betreuungsgemeinschaft Miksch & Partner GmbH, Alpirsbach, Grezenbühl 1, 72275 Alpirsbach.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.08.2014. Geschäftsanschrift: Grezenbühl 1, 72275 Alpirsbach. Gegenstand: Betreibung von Alten- und Pflegeheimen, Heimen für psychisch und neurologisch Kranke, ambulante Betreuungsleistungen, artverwandten Einrichtungen im weiteren Sinne, sowie die Durchführung aller Geschäfte, die diesem Geschäftsgegenstand dienen oder ihm zu dienen geeignet sind. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Nübel, Uwe, Wolfach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Mückstein, Heiko Björn, Haiterbach, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Soziale Betreuungsgemeinschaft Miksch & Partner GmbH & Co. KG", Alpirsbach (Amtsgericht Stuttgart HRA 431047) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Mückstein, Heiko Björn aus Haiterbach,
Nübel, Uwe aus Wolfach