Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 748981
Firma: Full Moon FMK GmbH
Sitz: Stuttgart
Löschungen
HRB 748981: Full Moon kids & teens GmbH, Stuttgart, Epplestr. 225, 70567 Stuttga...
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HRB 748981: Full Moon kids & teens GmbH, Stuttgart, Epplestr. 225, 70567 Stuttga...
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HRB 748981: Full Moon Kids GmbH, Stuttgart, Epplestr. 225, 70567 Stuttgart. Die ...
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HRB 748981: Full Moon Kids GmbH, Stuttgart, Löffelstraße 40 B, 70597 Stuttgart. ...
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HRB 748981: Full Moon Kids GmbH, Stuttgart, Löffelstraße 40 B, 70597 Stuttgart. ...
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HRB 748981: Full Moon Kids GmbH, Stuttgart, Herzogstraße 15, 70176 Stuttgart. Ne...
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HRB 748981: Full Moon Kids GmbH, Stuttgart, Herzogstraße 15, 70176 Stuttgart. Be...
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HRB 748981: Full Moon FMK GmbH, Stuttgart, Herzogstraße 15, 70176 Stuttgart. Die...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 08.07.2014 11:10:00
HRB 748981:Full Moon FMK GmbH, Stuttgart, Herzogstraße 15, 70176 Stuttgart.Die Gesellschaft hat am 23.06.2014 den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen "FULL MOON KIDS LIMITED", London (Amtsgericht Registrar of Companies for England und Wales 06361520)und der "Full Moon FMK GmbH, Stuttgart (übernehmender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind die folgenden Geselslchaften beteiligt: a) als übertragende Geselslchaft: die FULL MOON KIDS LIMITED, eine private limited company nach englischem Recht, mit Sitz in London, Großbritannien, eingetragen im Registrar of Companies for England and Wales unter Company No. 06361520; b) als übernehmende Gesellschaft: die Full Moon FMK GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, mit Sitz in Stuttgart, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 748981. Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der FULL MOON KIDS LIMTED auf die Full Moon FMK GmbH die folgenden Rechte zu (§ 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG):a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft Full Moon FMK GmbH können gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber Full Moon FMK GmbH unter deren Geschäftsanschrift Herzogstraße 15, 70176 Stuttgart, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen sogenannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenen, daraus resultierenden Schadenersatzanspruch besteht. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Full Moon FMK GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.b) Gläubigerrechte nach englischem Recht:Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft FULL MOON KIDS LIMITED kann gemäß Regulations 11 und 14 der Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Regulation 14 der Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007). Das Verlangen auf Einberufung einer Gläubigerversammlung ist gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.c) Rechte der Minderheitsgesellschafter:Alleinige Gesellschafterin sowohl der übertragenden FULL MOON KIDS LIMITED als auch der übernehmenden Full Moon FMK GmbH ist die FULL MOON GROUP LIMITED mit Sitz in London, Großbritannien, eingetragen im Registrar of Companies for England and Wales unter Company No. 05019242. Minderheitsgesellschafter existieren nicht, daher ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich. Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei Full Moon FMK GmbH, Herzogstraße 15, 70176 Stuttgart, Herrn Sebastian Wiese, angefordert werden.Neueintragungen
HRB 748981:Full Moon FMK GmbH, Stuttgart, Herzogstraße 15, 70176 Stuttgart.Gesel...