Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 748481
Löschungen
HRB 748481: ImmoPlus GmbH, Winnenden, Steinhäusle 28, 71364 Winnenden. Die Liqui...
Veränderungen
HRB 748481: ImmoPlus GmbH, Winnenden, Steinhäusle 28, 71364 Winnenden. Allgemein...
Veränderungen
HRB 748481:ImmoPlus GmbH, Winnenden, Steinhäusle 32, 71364 Winnenden.Neue Geschä...
Veränderungen
HRB 748481:ImmoPlus GmbH, Winnenden, Steinhäusle 32, 71364 Winnenden.Die Eintrag...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 07.04.2014 15:53:00
HRB 748481:ImmoPlus GmbH, Winnenden, Steinhäusle 32, 71364 Winnenden.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.03.2014. Geschäftsanschrift: Steinhäusle 32, 71364 Winnenden. Gegenstand: Die Immobilienberatung, das Immobilienmarketing und der Immobilienvertrieb. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Ziomek, Monika Erika, geb. Klose, Winnenden, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von der Einzelkauffrau Ziomek, Monika Erika, geb. Klose, Winnenden, *XX.XX.XXXX als Inhaberin der Firma "ImmoPlus Monika Ziomek e. K.", Winnenden (Amtsgericht Stuttgart HRA 729592) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 03.03.2014. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Einzelkauffrau Ziomek Monika Erika, geb. Klose aus Winnenden,
Ziomek, Monika Erika, geb. Klose aus Winnenden