Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 748081
Firma: HB Diemelsee Windparkinfrastrukturgesellschaft mbH
Sitz: Neckartenzlingen
Veränderungen
Veröffentlichung vom 28.02.2014 09:52:00
HRB 748081:HB Diemelsee Windparkinfrastrukturgesellschaft mbH, Neckartenzlingen, Robert-Bosch-Str. 9-3, 72654 Neckartenzlingen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.03.2003. Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2013 mit Nachtrag vom 27.02.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz), § 3 (Stammkapital, Einlage) und in weiteren Bestimmungen beschlossen. Auf die eingereichten Unterlagen wird Bezug genommen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 05.12.2013 mit Nachtrag vom 27.02.2014 um 600,00 EUR auf 25.600,00 EUR erhöht. Der Sitz ist von Diemelsee (Amtsgericht Korbach HRB 622) nach Neckartenzlingen verlegt. Bisher: "Hurrikan Diemelsee Windparkbetriebsgesellschaft mbH"; nun: HB Diemelsee Windparkinfrastrukturgesellschaft mbH. Neckartenzlingen. Geschäftsanschrift: Robert-Bosch-Str. 9-3, 72654 Neckartenzlingen. Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen und aller artverwandter Geschäfte. Stammkapital nun: 25.600,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Bestellt als Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Brecht, Angelo Carlo, Salem, *XX.XX.XXXX; Hanle, Holger Ulf, Neckartenzlingen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Revers, Daniel Raymond, Weston/USA, *XX.XX.XXXX; Dr. Vonnemann, Wolfgang, Berlin, *XX.XX.XXXX. Der zwischen der Gesellschaft und der "Hurrikan Power Funding Holding GmbH", Solingen (Amtsgericht Wuppertal HRB 20631) am 11.05.2007 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung vom 05.12.2013 mit Wirkung zum 31.12.2013 beendet. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.Personen: Dipl.-Ing. Brecht, Angelo Carlo aus Salem,
Dr. Vonnemann, Wolfgang aus Berlin,
Hanle, Holger Ulf aus Neckartenzlingen,
Revers, Daniel Raymond aus Weston/USA