Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 748056
Firma: Event Supporter GmbH
Sitz: Stuttgart
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HRB 748056: Event Supporter GmbH, Stuttgart, Dantestraße 27, 70197 Stuttgart. Än...
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HRB 748056: Event Supporter GmbH, Stuttgart, Dantestraße 27, 70197 Stuttgart. Ni...
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HRB 748056: Event Supporter GmbH, Stuttgart, Lange Straße 51, 70174 Stuttgart. Ä...
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HRB 748056:Event Supporter GmbH, Stuttgart, Lange Straße 51, 70174 Stuttgart.Die...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 28.02.2014 09:42:00
HRB 748056:Event Supporter GmbH, Stuttgart, Lange Straße 51, 70174 Stuttgart.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.02.2014. Geschäftsanschrift: Lange Straße 51, 70174 Stuttgart. Gegenstand: Betrieb einer Werbe- und Mediaagentur, Agentur für Kommunikation, Handel und Herstellung sowie Vermittlung von Druckstücken, auditiven und audiovisuellen Medien, ferner die Dienstleistung im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, des Marketings und der Werbe- und Verkaufsförderung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Mlakar, Daniel, Markgröningen, *XX.XX.XXXX; Strobel, Klaus, Stuttgart, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Klaus Strobel, Stuttgart als Inhaber der Firma "Klaus Strobel Event Supporter e.K.", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 729353) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 11.02.2014. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Mlakar, Daniel aus Markgröningen,
Strobel, Klaus aus Stuttgart