Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 747243
Firma: AXINO GmbH
Sitz: Esslingen am Neckar
Veränderungen
HRB 747243: AXINO GmbH, Esslingen am Neckar, Fleischmannstraße 15, 73728 Essling...
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HRB 747243: AXINO GmbH, Esslingen am Neckar, Neckarstraße 45, 73728 Esslingen am...
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HRB 747243:AXINO GmbH, Stuttgart, Königstraße 26, 70173 Stuttgart.Die Gesellscha...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 18.12.2013 07:49:00
HRB 747243:AXINO GmbH, Stuttgart, Königstraße 26, 70173 Stuttgart.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.11.2013 mit Nachtrag vom 12.12.2013. Geschäftsanschrift: Königstraße 26, 70173 Stuttgart. Gegenstand: Beratung von Unternehmen im Bereich ihrer Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere Finanzmarktkommunikation für in- und ausländische Unternehmen. Hierzu gehört die Erbringung von Kommunikationsdienstleistungen börsennotierter und nicht börsennotierter Unternehmen in allen Phasen der Unternehmensentwicklung sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Service- und Werbedienstleistungen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Mayer-Heinzelmann, Manfred, Grünwald, *XX.XX.XXXX; Seybold, Wolfgang, Esslingen am Neckar, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "AXINO AG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 738404) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Mayer-Heinzelmann, Manfred aus Grünwald,
Seybold, Wolfgang aus Esslingen am Neckar