Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 747152
Veränderungen
HRB 747152: Garant Immobilien AG, Stuttgart, Wilhelmstraße 5, 70182 Stuttgart. N...
Veränderungen
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Berichtigungen
HRB 747152:Garant Immobilien AG, Stuttgart, Wilhelmstraße 5, 70180 Stuttgart.Ber...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 12.12.2013 14:49:00
HRB 747152:Garant Immobilien AG, Stuttgart, Wilhelmstraße 5, 70180 Stuttgart.Aktiengesellschaft. Satzung vom 16.08.2013. Geschäftsanschrift: Wilhelmstraße 5, 70180 Stuttgart. Gegenstand: Vermittlung des Abschlusses und des Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume, sowie die Vermittlung des Abschlusses und des Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Vorstand: Jaumann, Christoph, Stuttgart, *XX.XX.XXXX; Patuano, Angelo, Heroldstatt, *XX.XX.XXXX. Vorstand: Moser, Hans, Wernau Neckar, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Garant Immobilien GmbH mit Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart, HRB 9179). Der Vorstand ist kraft Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von fünf Jahren ab dieser Eintragung das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 25.000,00 EUR gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital ). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Jaumann, Christoph aus Stuttgart,
Moser, Hans aus Wernau Neckar,
Patuano, Angelo aus Heroldstatt