Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 746992
Firma: Water Technology Service GmbH
Sitz: Remseck am Neckar
Veränderungen
HRB 746992: Water Technology Service GmbH, Ludwigsburg, Carl-Zeiss-Straße 6, 716...
Veränderungen
HRB 746992:Water Technology Service GmbH, Remseck am Neckar, Am Ring 2, 71686 Re...
Veränderungen
HRB 746992:Water Technology Service Opitz GmbH, Remseck am Neckar, Am Ring 2, 71...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 06.05.2014 13:29:00
HRB 746992:Water Technology Service Opitz GmbH, Remseck am Neckar, Am Ring 2, 71686 Remseck am Neckar.Die Gesellschaft hat am 30.04.2014 den Verschmelzungsplan vom 23.04.2014 zwischen "Water Technology Service Limited", London, Großbritannien, registriert im Companies House in Cardiff unter der Registernummer 05651948 (errichtet nach dem Recht von England und Wales) und der hiesigen Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht.Auf das Recht der Gläubiger auf Sicherheitsleistung durch die an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger gemäß §§ 122 a Abs. 2, 22 Abs. 1 5. 1 Umwandlungsgesetz wird hingewiesen. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass jeder Gläubiger der Water Technology Service Ltd. beim High Court des Vereinigten Königreiches die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) beantragen kann (Regulation 11.2 der CrossBorder Mergers Regulations 2007). Es wird weiter darauf hingewiesen, dass das für den Fall, dass das Gericht die Einberufung einer Gläubigerversammlung anordnet, diese dem Verschmelzungsplan zustimmen muss (vgl. Regulation 14 Cross-Border Mergers Regulations 2007).Die Rechte der Gläubiger ergeben sich aus § 122 j UmwG. Danach steht ihnen das Recht auf Sicherheitsleistung zu, wenn sie der Ansicht sind, dass die Erfüllung ihrer noch nicht fälligen Forderung durch die Verschmelzung gefährdet ist. Voraussetzung für das Recht auf Sicherheitsleistung sind die Einreichung eines entsprechenden Antrags mit der Anmeldung der Forderung nach Grund und Höhe innerhalb von zwei Monaten nach dem Tag der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans die Glaubhaftmachung, dass das Forderungsrecht der Gläubiger vor bzw. bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans entstanden ist. Hinsichtlich des Anspruchs des Gläubigers ist es unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines sogenannten obligatorischen Anspruchs verlangen, § 122 j UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Die Geschäftsräume der Water Technology Service Opitz GmbH befinden sich an folgender Adresse:Am Ring 2,71686 Remseck am Neckar.Unter dieser Adresse können vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger kostenlos eingeholt werden.Neueintragungen
Water Technology Service Opitz GmbH, Remseck am Neckar, Am Ring 2, 71686 Remseck...