Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 746117
Firma: GEHE Informatik Services GmbH
Sitz: Stuttgart
Löschungen
HRB 746117:GEHE Informatik Services GmbH, Stuttgart, Neckartalstraße 155, 70367 ...
Veränderungen
HRB 746117:GEHE Informatik Services GmbH, Stuttgart, Neckartalstraße 155, 70367 ...
Veränderungen
GEHE Informatik Services GmbH, Stuttgart, Neckartalstraße 155, 70367 Stuttgart. ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 02.09.2013 12:00:00
GEHE Informatik Services GmbH, Stuttgart, Neckartalstraße 155, 70367 Stuttgart. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.07.2013. Geschäftsanschrift: Neckartalstraße 155, 70367 Stuttgart. Gegenstand: Erbringen von Service- und Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationsverarbeitung sowie damit zusammenhängender Geschäfte und Dienstleistungen aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Baumgärtner, Rainer, Stuttgart, *XX.XX.XXXX; Dr. Grill, Stefan, St. Egyden, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bopp, Daniela, Stuttgart, *XX.XX.XXXX; Färber, Harald, Beilstein, *XX.XX.XXXX; Kranen, Peter, Stuttgart, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "GEHE Informatik Services GmbH & Co.KG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 12167) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Baumgärtner, Rainer aus Stuttgart,
Bopp, Daniela aus Stuttgart,
Dr. Grill, Stefan aus St. Egyden,
Färber, Harald aus Beilstein,
Kranen, Peter aus Stuttgart