Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 744672
Löschungen
HRB 744672:synergetic Technology AG, Wendlingen am Neckar, Wertstraße 8, 73240 W...
Veränderungen
HRB 744672:synergetic Technology AG, Wendlingen am Neckar, Wertstraße 8, 73240 W...
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HRB 744672:synergetic Technology AG, Wendlingen am Neckar, Wertstraße 8, 73240 W...
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HRB 744672:synergetic Technology AG, Wendlingen am Neckar, Wertstraße 8, 73240 W...
Vorgänge ohne Eintragung
synergetic Technology AG, Wendlingen am Neckar, Wertstraße 8, 73240 Wendlingen a...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.04.2013 12:00:00
synergetic Technology AG, Wendlingen am Neckar, Wertstraße 8, 73240 Wendlingen am Neckar. Aktiengesellschaft. Satzung vom 07.12.2012. Geschäftsanschrift: Wertstraße 8, 73240 Wendlingen am Neckar. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von ICT-Dienstleistungen, der Betrieb von Datenverarbeitungseinrichtungen für Dritte, die Erstellung und der Handel von Hard- und Software, Agentur- und Beratungsleistungen und die Entwicklung von Projekten aller Art, die sich im Bereich des Internets und der Netzwerktechnik ergeben. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Vorstandsvorsitzender: Krämer, Markus, Plochingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand: Kippnick, Andreas Martin, Wendlingen am Neckar, *XX.XX.XXXX; Kopf, Knut, Reichenbach an der Fils, *XX.XX.XXXX, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "GK Systemtechnik GmbH", Wendlingen am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 225176) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Kippnick, Andreas Martin aus Wendlingen am Neckar,
Kopf, Knut aus Reichenbach an der Fils,
Krämer, Markus aus Plochingen