Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 744507
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 25.07.2022 08:27:00
HRB 744507: Kinderkrippe Rappelkiste gGmbH, Neidenstein, Unterm Moosgarten 4, 74933 Neidenstein. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.07.2022. Geschäftsanschrift: Unterm Moosgarten 4, 74933 Neidenstein. Gegenstand: Die Errichtung und der Betrieb von Kindertagesstätten, für die sozialpädagogische altersgerechte Förderung und Betreuung von Kindern und deren Verpflegung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung und Erziehung (§52 Abs.2 Nr.7 AO). Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Bildung, Erziehung und Betreuung von Kinder in Kidertagesstätten mit den Zielen: a) Kinder in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung nachhaltig zu fördern, unter Berücksichtigung der jeweils besonderen sozialen und kulturellen Bedürfnisse und Interessen der Kinder und somit dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder auszubauen. b) Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen c) Kinder für Gefahren für ihr Wohl zu schützen d) dazu beizutragen, positive Lebesnbedingungen für Kinder und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Jürriens, Sandra, geb. Bekmann, Neidenstein, *XX.XX.XXXX; Jürriens, Berthold, Neidenstein, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung des Vereins "Kinderkrippe Rappelkiste e.V.", Neidenstein (Amtsgericht Mannheim VR 340649) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.