Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 744341
Firma: Windreich GmbH
Sitz: Wolfschlugen
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HRB 744341: Windreich GmbH, Wolfschlugen, Curiestraße 2, 70563 Stuttgart. Bestel...
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HRB 744341: Windreich GmbH, Wolfschlugen, Curiestraße 2, 70563 Stuttgart. Bestel...
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HRB 744341:Windreich GmbH, Wolfschlugen, Curiestraße 2, 70563 Stuttgart.Nicht me...
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HRB 744341:Windreich GmbH, Wolfschlugen, Curiestraße 2, 70563 Stuttgart.Bestellt...
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HRB 744341:Windreich GmbH, Wolfschlugen, Esslinger Straße 11-15, 72649 Wolfschlu...
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HRB 744341:Windreich GmbH, Wolfschlugen, Esslinger Straße 11-15, 72649 Wolfschlu...
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Windreich GmbH, Wolfschlugen, Esslinger Straße 11-15, 72649 Wolfschlugen. Bestel...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 11.03.2013 12:00:00
Windreich GmbH, Wolfschlugen, Esslinger Straße 11-15, 72649 Wolfschlugen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.12.2012. Geschäftsanschrift: Esslinger Straße 11-15, 72649 Wolfschlugen. Gegenstand: Beteiligung an Unternehmen aller Art. Ferner die Förderung von regenerativen Energien durch die Projektierung Erstellung, Betrieb und Vertrieb von entsprechenden Anlagen, insbesondere Windkraftanlagen, sowie die Vermittlung von Anteilen an Gesellschaften zum Erwerb und Betrieb solcher Anlagen. Stammkapital: 10.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Balz, Willi, Wolfschlugen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "Windreich AG", Wolfschlugen (Amtsgericht Stuttgart HRB 732585) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Balz, Willi aus Wolfschlugen