Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 744180
Veränderungen
HRB 744180: PT Asset Management GmbH, Metzingen, Innere Heerstraße 4, 72555 Metz...
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HRB 744180:PT Asset Management GmbH, Metzingen, Innere Heerstraße 4, 72555 Metzi...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 18.02.2013 12:00:00
PT Asset Management GmbH, Metzingen, Innere Heerstraße 4, 72555 Metzingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.02.2013. Geschäftsanschrift: Innere Heerstraße 4, 72555 Metzingen. Gegenstand: Betreuung fremden Vermögens, insbesondere das Erbringen von Finanzdienstleistungen, Anlagevermittlung gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG, Abschlussvermittlung gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG und Finanzportfolioverwaltung gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG. Des weiteren die Anlageberatung in Kapitalanlagen, Vermittlung von Finanzierungen sowie der Vertrieb und die Vermittlung in Kapitalanlagen, die keine Finanzinstrumente nach § 1 Abs. 11 KWG darstellen. Die Gesellschaft kann hierzu alle Handlungen vornehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes angebracht sind. Stammkapital: 250.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Eininger, Martin, Dettingen an der Erms, *XX.XX.XXXX; Lehr, Klaus Peter, Metzingen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "PT Asset Management AG", Metzingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 361392) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Eininger, Martin aus Dettingen an der Erms,
Lehr, Klaus Peter aus Metzingen