Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 744032
Veränderungen
HRB 744032: Ivoclar Vivadent Services & Support GmbH, Pforzheim, Lindenstraße 2,...
Berichtigungen
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 31.05.2022 07:09:00
HRB 744032: Ivoclar Vivadent Services & Support GmbH, Pforzheim, Lindenstraße 2, 75175 Pforzheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.04.2022. Geschäftsanschrift: Lindenstraße 2, 75175 Pforzheim. Gegenstand: Die Forschung, die Entwicklung und die Vermarktung von digitalen Technologien, meist in Verbindung mit neuen biokompatiblen Materiealien und unmittelbar diesem Geschäftszweck dienende und ihn fördernde Geschäfte sowie kundenorientierte Dienstleistungen, u. a. im Bereich After Sales. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Berger, Franz, Triesenberg / Liechtenstein, *XX.XX.XXXX; Kieffer, Marcus, Keltern, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Reinshagen, Jörg, Pforzheim, *XX.XX.XXXX; Weisenböhler, Marion, Birkenfeld, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Wieland Dental + Technik GmbH & Co. KG", Pforzheim (Amtsgericht Mannheim HRA 503662) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.