Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 743969
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 743969: Schwabe International AG, Karlsruhe, Willmar-Schwabe-Straße 4, 76227...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 743969: Schwabe International AG, Karlsruhe, Willmar-Schwabe-Straße 4, 76227...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 20.05.2022 07:48:00
HRB 743969: Schwabe International AG, Karlsruhe, Willmar-Schwabe-Straße 4, 76227 Karlsruhe. Aktiengesellschaft. Satzung vom 21.04.2022. Geschäftsanschrift: Willmar-Schwabe-Straße 4, 76227 Karlsruhe. Gegenstand: Der Erwerb, die Veräußerung, die Pacht und Verpachtung von Unternehmen im In- und Ausland. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen und alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft und ihrer Unternehmen zu fördern, einschließlich der Herstellung, des Vertriebs und Handels mit pharmazeutischen, nahrungsergänzenden, kosmetischen und damit verwandten Waren. Grundkapital: 612.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Bestellt als Vorstand: Schwabe, Olaf, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Dr. Balzer, Anke, Ettlingen, *XX.XX.XXXX; Ilhan, Veysel, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX; Krauth, Patrick, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX; Thole, Joachim, Strasbourg/ Frankreich, *XX.XX.XXXX; Dr. Waimer, Frank, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Schwabe International GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 106095) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.