Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 743923
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HRB 743923: KC Fondsanteileholding GmbH, Stuttgart, Paulinenstraße 39/41, 70178 ...
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HRB 743923: KC Fondsanteileholding GmbH, Stuttgart, Breitscheidstr. 6, 70174 Stu...
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Balandis Fondsanteileholding GmbH, Stuttgart, Breitscheidstr. 6, 70174 Stuttgart...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 28.01.2013 12:00:00
Balandis Fondsanteileholding GmbH, Stuttgart, Breitscheidstr. 6, 70174 Stuttgart. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.12.2012. Geschäftsanschrift: Breitscheidstr. 6, 70174 Stuttgart. Gegenstand: Das Halten und Verwalten von eigenem Vermögen, insbesondere in Form von Beteiligungen an in- und ausländischen Handelsgesellschaften jedweder Rechtsform, sowie die Übernahme von Geschäftsführungs- und Verwaltungstätigkeiten. Stammkapital: 56.902,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Essler, Wolfgang, Gräfelfing, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "DLF-Immobilien Beteiligungen - KC Beteiligungs GmbH & Co. KG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 721414) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Essler, Wolfgang aus Gräfelfing