Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 743330
Veränderungen
HRB 743330:WKU Windkraft Union GmbH, Wolfschlugen, Esslinger Strasse 11 - 15, 72...
Veränderungen
HRB 743330:WKU Windkraft Union GmbH, Wolfschlugen, Esslinger Strasse 11 - 15, 72...
Veränderungen
WKU Windkraft Union GmbH, Wolfschlugen, Esslinger Strasse 11 - 15, 72649 Wolfsch...
Veränderungen
WKU Windkraft Union GmbH, Wolfschlugen, Esslinger Strasse 11 - 15, 72649 Wolfsch...
Veränderungen
WKU Windkraft Union GmbH, Wolfschlugen, Esslinger Strasse 11 - 15, 72649 Wolfsch...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 17.12.2012 12:00:00
WKU Windkraft Union GmbH, Wolfschlugen, Esslinger Strasse 11 - 15, 72649 Wolfschlugen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.11.2012. Geschäftsanschrift: Esslinger Strasse 11 - 15, 72649 Wolfschlugen. Gegenstand: Die Organisation zur Bildung einer Allianz (Zusammenschluss, Gemeinschaft oder einer sonstigen zulässigen Rechtsform) sowie die Erbringung von Dienstleistungen zur Errichtung von schlüsselfertigen (betriebsfertigen) Windkraftanlagen in der Nordsee. Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Balz, Willi, Wolfschlugen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "WKU Windkraft Union AG", Wolfschlugen (Amtsgericht Stuttgart, HRB 736671) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Balz, Willi aus Wolfschlugen