Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 743246
Firma: AdCapital Beteiligungs GmbH
Sitz: Tuttlingen
Veränderungen
HRB 743246: AdCapital Beteiligungs GmbH, Tuttlingen, Daimlerstraße 14, 78532 Tut...
Veränderungen
HRB 743246:AdCapital Beteiligungs GmbH, Tuttlingen, Daimlerstraße 14, 78532 Tutt...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 10.12.2012 12:00:00
AdCapital Beteiligungs GmbH, Tuttlingen, Daimlerstraße 14, 78532 Tuttlingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.11.2012. Sitz verlegt; nun: Geschäftsanschrift: Daimlerstraße 14, 78532 Tuttlingen. Gegenstand: Entwicklung, Konstruktion, Herstellung und Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen für den Betrieb von Finanzdienstleistungs- und anderen Unternehmen und Institutionen, insbesondere von Technik für Organisation und Automatisierung von Bankdienstleistungen und von Informations- und Kommunikationsanlagen und Sicherheitssystemen. Stammkapital: 4.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Bestellt als Geschäftsführer: Döringer, Hans-Jürgen, Ostfildern, *XX.XX.XXXX; Lebherz, Robert, Villingen-Schwenningen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "AdCapital Beteiligungs AG", Leinfelden-Echterdingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 226106) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Döringer, Hans-Jürgen aus Ostfildern,
Lebherz, Robert aus Villingen-Schwenningen