Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 743137
Löschungen
HRB 743137:KYOCERA UNIMERCO Tooling GmbH, Esslingen am Neckar, Fritz-Müller-Str....
Veränderungen
Veröffentlichung vom 28.10.2013 12:00:00
SCHE 73 Verwaltungs GmbH, Stuttgart, Friedrichstraße 9 A, c/o Copriwa Bet.-u.Verwaltungsgesellschaft mbH, 70174 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 08.07.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens der "Kyocera Fineceramics GmbH", Esslingen am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 210334) um 975.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Gegenstand geändert; nun: Herstellung und Vertrieb von Werkzeugen, insbesondere von Werkzeugen für die Metallbearbeitung. Stammkapital nun: 1.000.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Koyama, Shigeru, Ostfildern, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Schwarz, Volker, Stuttgart, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Kyocera Fineceramics GmbH", Esslingen am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 210334) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 08.07.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag den Teilbetrieb "Cutting Tools" auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Schwarz, Volker aus Stuttgart,
Koyama, Shigeru aus OstfildernNeueintragungen
SCHE 73 Verwaltungs GmbH, Stuttgart, Friedrichstraße 9 A, c/o Copriwa Bet.-u.Ver...