Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 742535
Veränderungen
HRB 742535: Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Nagold, Nagold, Haiterbacher Str. 6...
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HRB 742535: Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Nagold, Nagold, Haiterbacher Str. 6...
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Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Nagold, Nagold, Haiterbacher Str. 66, 72202 Nag...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 24.09.2012 12:00:00
Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Nagold, Nagold, Haiterbacher Str. 66, 72202 Nagold. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.05.2012. Geschäftsanschrift: Haiterbacher Str. 66, 72202 Nagold. Gegenstand: Handel und Vertrieb, Verkauf, Import und Export von Elektroartikeln, insbesondere TV- und HiFi-Geräten, Fotoartikeln und Computern je aller Art und aller einschlägigen Nebenprodukte, der Vertrieb von Möbeln und Einrichtungsgegenständen aller Art. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Hofmann, Peter, Weinsberg, *XX.XX.XXXX; Karaali, Yildirim, Pfalzgrafenweiler, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung von Vermögensteilen (Teilbetrieb Media Markt Nagold) aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Media Markt Verbund Heilbronn-Franken GmbH", Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart HRB 108637) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 25.05.2012 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Hofmann, Peter aus Weinsberg,
Karaali, Yildirim aus Pfalzgrafenweiler