Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 742477
Firma: Scholpp AG
Sitz: Stuttgart
Löschungen
Scholpp AG, Stuttgart, Am Mittelkai 20, 70327 Stuttgart. Die Gesellschaft ist au...
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Scholpp AG, Stuttgart, Am Mittelkai 20, 70327 Stuttgart. Einzelprokura: Schambac...
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Scholpp AG, Stuttgart, Am Mittelkai 20, 70327 Stuttgart. Mit der Gesellschaft (ü...
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Scholpp AG, Stuttgart, Am Mittelkai 20, 70327 Stuttgart. Nicht mehr Vorstand: Eg...
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Scholpp AG, Stuttgart, Am Mittelkai 20, 70327 Stuttgart. Bestellt als Vorstand: ...
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Scholpp AG, Stuttgart, Am Mittelkai 20, 70327 Stuttgart. Gesamtprokura gemeinsam...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 17.09.2012 12:00:00
Scholpp AG, Stuttgart, Am Mittelkai 20, 70327 Stuttgart. Aktiengesellschaft. Satzung vom 14.08.2012. Geschäftsanschrift: Am Mittelkai 20, 70327 Stuttgart. Gegenstand: Die Erbringung von technischen Dienstleistungen, insbesondere die Ausführung von Montagen, die Durchführung von Engineering-, Transport- und Hebearbeiten sowie der Handel mit und die Vermietung von Arbeitsmaschinen, Fahrzeugen und Geräten, weiterhin die gewerbliche Überlassung von Arbeitnehmern im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Die Gesellschaft kann diese Geschäfte selbst oder über Tochter- und Beteiligungsunternehmen tätigen. Grundkapital: 5.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam. Vorstand: Mueller, Wolfgang E., Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX; Scholpp, Martin, Stuttgart, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Scholpp Dienstleistungsgruppe GmbH & Co. KG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 10075) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Mueller, Wolfgang E. aus Frankfurt am Main,
Scholpp, Martin aus Stuttgart