Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 741564
Veränderungen
HRB 741564: Laauser & Vohl Verwaltung GmbH, Ostfildern, Otto-Vatter-Straße 2/1, ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 25.06.2012 12:00:00
Laauser & Vohl Verwaltung GmbH, Ostfildern, Otto-Vatter-Straße 2/1, 73760 Ostfildern. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.05.2012. Geschäftsanschrift: Otto-Vatter-Straße 2/1, 73760 Ostfildern. Gegenstand: Die Verwaltung, Nutzung und Verwertung des Gesellschaftsvermögens, insbesondere durch den Erwerb und die Veräußerung von Immobilien und Unternehmensbeteiligungen, sowie Tätigkeiten nach § 34c Abs. 1 Nr. 1 GewO (Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge). Stammkapital: 1.200.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Gminder, Gerhard, Stuttgart, *XX.XX.XXXX; Schill, Hilmar, Stuttgart, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Laauser & Vohl KG", Ostfildern (Amtsgericht Stuttgart, HRA 211272) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Gminder, Gerhard aus Stuttgart,
Schill, Hilmar aus Stuttgart