Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 741442
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 11.06.2012 12:00:00
Klaus Benesch GmbH Sanitär - Heizung - Erneuerbare Energien, Reichenbach an der Fils, Reichenbachstraße 7, 73262 Reichenbach an der Fils. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.05.2012. Geschäftsanschrift: Reichenbachstraße 7, 73262 Reichenbach an der Fils. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Ausübung eines Sanitär- und Heizungsbetriebes, mit Installationen, Reparaturen, Beratungen sowie Dienstleistungen aller Art, welche damit zusammenhängen. Handel mit Produkten der damit zusammenhängenden Verwendungen ist gleichfalls Zweck der Gesellschaft. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Benesch, Klaus, Reichenbach an der Fils, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Benesch, Klaus, Reichenbach an der Fils, *XX.XX.XXXX als Inhaber der Firma "Klaus Benesch e.K. Sanitär - Heizung - Erneuerbare Energien", Reichenbach (Amtsgericht Stuttgart HRA 727091) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 04.05.2012 mit Nachtrag vom 30.05.2012. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Benesch, Klaus aus Reichenbach an der Fils,
Einzelkaufmann Benesch Klaus aus Reichenbach an der Fils