Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 741425
Veränderungen
HRB 741425: Auto Bebion Magstadt GmbH, Magstadt, Hutwiesenstr. 23, 71106 Magstad...
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HRB 741425: Auto Bebion Magstadt GmbH, Magstadt, Hutwiesenstr. 23, 71106 Magstad...
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Auto Bebion Magstadt GmbH, Magstadt, Hutwiesenstr. 23, 71106 Magstadt. Erteilt: ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 11.06.2012 12:00:00
Auto Bebion Magstadt GmbH, Magstadt, Hutwiesenstr. 23, 71106 Magstadt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.05.2012. Geschäftsanschrift: Hutwiesenstr. 23, 71106 Magstadt. Gegenstand: Der Handel mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen aller Art, Reparaturen an Kraftfahrzeugen aller Art, Mietwagenverleih und alle Geschäfte, die mit dem Betrieb eines Autohauses zusammenhängen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Bebion, Ulrich, Grafenau, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Ulrich Bebion, Grafenau als Inhaber der Firma "Auto-Bebion Inh. Ulrich Bebion", Magstadt (Amtsgericht Stuttgart HRA 241107) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 21.05.2012. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam.Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Auto-Bebion Inh. Ulrich Bebion", Magstadt (Amtsgericht Stuttgart HRA 241107) am 06.06.2012 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Bebion, Ulrich aus Grafenau