Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ulm zum Aktenzeichen HRB 741055
Veränderungen
HRB 741055: ADAC Truckservice GmbH, Laichingen, Carl-Benz-Straße 14, 89150 Laich...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 24.11.2020 15:19:00
HRB 741055: ADAC Truckservice GmbH, Laichingen, Carl-Benz-Straße 14, 89150 Laichingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.05.2018 mit Änderung vom 09.11.2020. Geschäftsanschrift: Carl-Benz-Straße 14, 89150 Laichingen. Gegenstand: Die Vermittlung von technischen Dienstleistungen und Gütern aller Art, insbesondere die mobile Pannenhilfe, ferner die Unterstützung des Güterkraft-, Busreise- und Pkw-Verkehrs durch alle erforderlichen Dienstleistungen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Fröhlich, Dirk, Filderstadt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bozik-Stiplosek, Tatjana, Laichingen, *XX.XX.XXXX; Martsch, Robert, München, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "ADAC TruckService GmbH & Co. KG", Laichingen (Amtsgericht Ulm HRA 2744) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Bozik-Stiplosek, Tatjana aus Laichingen,
Fröhlich, Dirk aus Filderstadt,
Martsch, Robert aus München