Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ulm zum Aktenzeichen HRB 740629
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 08.09.2020 13:38:00
HRB 740629: Hey Joe Verwaltungs GmbH, Bopfingen, Hauptstraße 10, 73441 Bopfingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.04.2005. Die Gesellschafterversammlung vom 17.07.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma), 2 (Sitz), 3 (Gegenstand des Unternehmens) und 14 (Stammkapital) beschlossen. Der Sitz ist von Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRB 200009) nach Bopfingen verlegt. Bisher: "Bigloria Verwaltungs GmbH"; nun: Änderung der Geschäftsanschrift: Hauptstraße 10, 73441 Bopfingen. Gegenstand geändert; nun: Gegenstand: Übernahme der Beteiligung an und Geschäftsführung bei der Hey Joe GmbH & Co. KG, Bopfingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt in: Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Mack, Hans-Günther, Bopfingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Mack, Roswitha, Bopfingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.07.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Lecularis Verwaltungs GmbH", Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRB 203478) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Mack, Hans-Günther aus Bopfingen,
Mack, Roswitha aus Bopfingen