Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ulm zum Aktenzeichen HRB 740611
Veränderungen
HRB 740611: Wirth Holding GmbH, Meckenbeuren, Nelkenstraße 11, 88074 Meckenbeure...
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HRB 740611: Wirth Holding GmbH, Meckenbeuren, Nelkenstraße 11, 88074 Meckenbeure...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 07.09.2020 10:48:00
HRB 740611: Wirth Holding GmbH, Meckenbeuren, Nelkenstraße 11, 88074 Meckenbeuren. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.07.2020. Geschäftsanschrift: Nelkenstraße 11, 88074 Meckenbeuren. Gegenstand: Der Erwerb, das Halten und das Verwalten von Beteiligungen und Unternehmen jeder Art, die gewerbliche Vermietung von Betriebsimmobilien und beweglichen Wirtschaftsgüter am Standort Landsberg, die Überlassung immaterieller Rechte, die Erzeugung von Strom im Rahmen des Betriebs einer Photovoltaikanlage sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Wirth, Martin, Tettnang, *XX.XX.XXXX; Wirth, Klaus, Deggenhausertal, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der offenen Handelsgesellschaft unter der Firma "Klaus und Martin Wirth OHG", Meckenbeuren (Amtsgericht Ulm HRA 726729) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Wirth, Klaus aus Deggenhausertal,
Wirth, Martin aus Tettnang