Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 740507
Firma: Joe Peñas Franchise GmbH
Sitz: Esslingen am Neckar
Veränderungen
HRB 740507: Joe Peñas Franchise GmbH, Esslingen am Neckar, Kollwitzstr. 1, 73728...
Veränderungen
BW Franchise GmbH, Esslingen am Neckar, Kollwitzstr. 1, 73728 Esslingen am Necka...
Veränderungen
BW Franchise GmbH, Esslingen am Neckar, Kollwitzstr. 1, 73728 Esslingen am Necka...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 05.03.2012 12:00:00
BW Franchise GmbH, Esslingen am Neckar, Kollwitzstr. 1, 73728 Esslingen am Neckar. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.02.2012. Geschäftsanschrift: Kollwitzstr. 1, 73728 Esslingen am Neckar. Gegenstand: Betreiben eigener Gastronomiebetriebe sowie die Beratung und Betreuung fremder Gastronomiebetriebe, insbesondere im Rahmen von Franchisekonzepten, und die Entwicklung neuer sowie die Fortentwicklung bestehender Franchisekonzepte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Anastasiou, Fotios, Esslingen am Neckar, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "BW Franchise GmbH & Co. KG", Esslingen am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRA 212293) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.