Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ulm zum Aktenzeichen HRB 740385
Veränderungen
HRB 740385: Jakobi Mack GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Heidenheim an der Bren...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 22.07.2020 14:38:00
HRB 740385: Jakobi Mack GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Heidenheim an der Brenz, Ploucquetstraße 15, 89522 Heidenheim an der Brenz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.05.2020. Geschäftsanschrift: Ploucquetstraße 15, 89522 Heidenheim an der Brenz. Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Ellwangen (Jagst), 73479 Ellwangen Jagst, Geschäftsanschrift: Schloßvorstadt 4, 73479 Ellwangen Jagst. Gegenstand: Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Häusler, Christoph, Ellwangen Jagst, *XX.XX.XXXX; Jakobi, Thorsten, Medlingen, *XX.XX.XXXX; Mack, Pascal, Heidenheim an der Brenz, *XX.XX.XXXX; Matheis, Joachim, Gundelfingen, *XX.XX.XXXX; Reindl, Bernhard, Großkarolinenfeld, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Verschmelzung der Partnerschaftsgesellschaft "Jakobi Mack Steuerberater Wirtschaftsprüfer PartG mbB", Heidenheim an der Brenz (Amtsgericht Ulm PR 720163) und der Partnerschaftsgesellschaft "Maiss Jakobi Mack Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB", Ellwangen Jagst (Amtsgericht Ulm PR 720234) aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.05.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.05.2020 (Verschmelzung zur Neugründung). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Häusler, Christoph aus Ellwangen Jagst,
Jakobi, Thorsten aus Medlingen,
Mack, Pascal aus Heidenheim an der Brenz,
Matheis, Joachim aus Gundelfingen,
Reindl, Bernhard aus Großkarolinenfeld