Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 739536
Löschungen
HRB 739536: OPTIS GmbH, Stuttgart, Schulze-Delitzsch-Straße 16, 70565 Stuttgart....
Veränderungen
HRB 739536: OPTIS GmbH, Stuttgart, Schulze-Delitzsch-Straße 16, 70565 Stuttgart....
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HRB 739536: OPTIS GmbH, Stuttgart, Schulze-Delitzsch-Straße 16, 70565 Stuttgart....
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HRB 739536: OPTIS GmbH, Stuttgart, Zettachring 6, 70567 Stuttgart. Änderung der ...
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HRB 739536: OPTIS GmbH, Stuttgart, Zettachring 6, 70567 Stuttgart. Die Gesellsch...
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OPTIS GmbH, Stuttgart, Zettachring 10, 70567 Stuttgart. Änderung der Geschäftsan...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 12.12.2011 12:00:00
OPTIS GmbH, Stuttgart, Zettachring 10, 70567 Stuttgart. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.07.2011 mit Änderung vom 14.10.2011. Geschäftsanschrift: Zettachring 10, 70567 Stuttgart. Gegenstand: Der Vertrieb von Software sowie die Erbringung sämtlicher damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen wie Installation, Wartung, Schulung sowie Beratung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Delacour, Jacques, Le Pradet (Frankreich), *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "OPTIS Germany SAS & Co. KG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 720379) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.