Veröffentlichungen vom Amtsgericht Ulm zum Aktenzeichen HRB 739425
Veränderungen
HRB 739425: Handtmann Inotec Holding GmbH, Biberach an der Riß, Arthur-Handtmann...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 26.04.2021 14:29:00
HRB 739425: Handtmann Inotec Holding GmbH, Biberach an der Riß, Arthur-Handtmann-Straße 23, 88400 Biberach an der Riß. Die Gesellschaft hat am 22.04.2021 den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen "Inotec International a.s.", Luhačovice (Verejny restrik (obchodni rejstrik) 28305582) und der hiesigen Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht. An der Verschmelzung sind beteiligt: a) die Inotec International a.s., Ident.-Nr.: 283 05 582, eine nach den Gesetzen der Tschechischen Republik errichtete und bestehende Aktiengesellschaft tschechischen Rechts (akciová společnost/ a.s.) mit dem Sitz in Luhačovice, Solné 1055, PLZ 76326, Tschechische Republik als übertragende Gesellschaft; b) die Handtmann Inotec Holding GmbH, eine nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland errichtete und bestehende Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit dem Sitz in Biberach an der Riß als übernehmende Gesellschaft. Die Inotec International a.s. Ident.-Nr.: 283 05 582 ist eingetragen im Handelsregister beim Bezirksgericht in Brno unter B 5694. Die Handtmann Inotec Holding GmbH ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 739425. Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern: Den Gläubigern der Handtmann Inotec Holding GmbH als der übernehmenden Gesellschaft ist gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Handtmann Inotec Holding GmbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigem nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Handtmann Inotec Holding GmbH unter deren Geschäftsanschrift Arthur-Handtmann-Straße 23, 88400 Biberach an der Riß geltend zu machen, unter genauer Bezeichnung der dem Anspruch zugrundeliegenden Forderung. Unter der vorgenannten Anschrift können vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger kostenlos eingeholt werden. Die Handtmann Inotec Holding GmbH hat keine Minderheitsgesellschafter, so dass Angaben über die Ausübung von deren Rechten entfallen. Die Gläubiger der Inotec International a.s. als der übertragenden Gesellschaft sowie der Handtmann Inotec Holding GmbH als der übernehmenden Gesellschaft, haben gemäß §§ 35 bis 39 und §§ 59u bis 59w UmwG-CZ folgende Rechte: Gläubiger von an einer grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Personen/Unternehmen, die ihre nicht fälligen Forderungen innerhalb von 3 Monaten nach der Bekanntmachung des Verschmelzungsplanes der grenzüberschreitenden Verschmelzung gemäß § 33 UmwG-CZ angemeldet haben, können eine ausreichende Sicherheit verlangen, wenn die Einbringlichkeit ihrer Forderungen infolge der Verschmelzung beeinträchtigt wird. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist erlischt dieses Recht. Wird zwischen dem Gläubiger und der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Person/Unternehmen keine Einigung über die Art der Sicherung der Forderung erzielt, entscheidet über ausreichende Sicherheiten hinsichtlich der Art und Höhe der Forderung ein Gericht. Wenn der Gläubiger nachweist, dass die grenzüberschreitende Verschmelzung die Einbringlichkeit seiner Forderung erheblich beeinträchtigt und die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligte Person keine ausreichenden Sicherheiten gestellt hat, kann er eine ausreichende Sicherheit verlangen, noch bevor die Umwandlung in das Handelsregister eingetragen wird. Das Recht auf die Gewährung einer Sicherheit haben Gläubiger, a) die ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung ihrer Forderungen im Insolvenzverfahren haben, b) die für die Zwecke des Insolvenzverfahren als gesicherte Gläubiger gelten, oder c) deren Forderungen erst nach der Eintragung der grenzüberschreitenden Verschmelzung im Handelsregister entstanden sind. Die übernehmende Gesellschaft als Alleinaktionärin der übertragenden Gesellschaft haftet für bis zum Wirksamwerden der grenzüberschreitenden Verschmelzung entstandene Schulden/Verbindlichkeiten der übertragenden Gesellschaft im gleichen Umfang wie vor dem Wirksamwerden der grenzüberschreitenden Verschmelzung. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung ihrer Rechte können die Gläubiger unter folgender Anschrift kostenlos einholen: Inotec International a.s., Solné 1055, 763 26 Luhačovice, Tschechische Republik, ID: 283 05 582, Tschechische Republik. Die Inotec International a.s. hat keine Minderheitsgesellschafter, so dass Angaben über die Ausübung von deren Rechten entfallen.Neueintragungen
HRB 739425: Handtmann Inotec Holding GmbH, Biberach an der Riß, Arthur-Handtmann...