Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 739335
Veränderungen
HRB 739335: STP Informationstechnologie GmbH, Karlsruhe, Brauerstraße 12, 76135 ...
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HRB 739335: STP Informationstechnologie GmbH, Karlsruhe, Brauerstraße 12, 76135 ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 05.03.2021 11:25:00
HRB 739335: STP Informationstechnologie GmbH, Karlsruhe, Brauerstraße 12, 76135 Karlsruhe. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.02.2021. Geschäftsanschrift: Brauerstraße 12, 76135 Karlsruhe. Gegenstand: Unterstützung der beratenden Berufe sowie von Industrie und Handel in deren erfolgsrelevanten Bereichen, insbesondere der Informationstechnologie und Organisation. Die Unterstützung erfolgt insbesondere durch Beratung, durch die Durchführung und Abwicklung von Projekten im Bereich der Informationstechnologie, durch die Planung, Entwicklung, Erstellung, den Vertrieb und die Implementierung von Softwareprodukten sowie durch Informations- und Onlinedienste. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Holberg, Harald, Weingarten Baden, *XX.XX.XXXX; Lembke, Frank Peter, Remchingen, *XX.XX.XXXX; Richter, Uwe, Bad Wiessee, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Bischof, Stefan Marc, Zürich, *XX.XX.XXXX; Kreis, Christian, Rödermark, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "STP Informationstechnologie AG", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim, HRB 109684) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Mit der "STP Holding GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim, HRB 725168) besteht ein am 22.08.2008 abgeschlossener und mehrfach, zuletzt am 12.12.2019, geänderter Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Bischof, Stefan Marc aus Zürich,
Holberg, Harald aus Weingarten Baden,
Kreis, Christian aus Rödermark,
Lembke, Frank Peter aus Remchingen,
Richter, Uwe aus Bad Wiessee