Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 739251
Veränderungen
Veröffentlichung vom 11.09.2017 18:15:00
HRB 739251: Krannich Solarpark 19 Verwaltungs GmbH, Weil der Stadt, Heimsheimer Straße 65/1, 71263 Weil der Stadt. Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: Krannich Solarpark Verwaltungs GmbH. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 23.08.2017 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Krannich Solarpark 20 Verwaltungs GmbH", Weil der Stadt (Amtsgericht Stuttgart HRB 739264) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 23.08.2017 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Krannich Solarpark 22 Verwaltungs GmbH", Malchin (Amtsgericht Neubrandenburg HRB 20058) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 23.08.2017 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Krannich Solarpark 24 Verwaltungs GmbH", Weil der Stadt (Amtsgericht Stuttgart HRB 741431) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 23.08.2017 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Krannich Solarpark 27 Verwaltungs GmbH", Weil der Stadt (Amtsgericht Stuttgart HRB 745439) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Neueintragungen
Krannich Solarpark 19 Verwaltungs GmbH, Weil der Stadt, Heimsheimer Straße 65/1,...