Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stuttgart zum Aktenzeichen HRB 738916
Firma: ZEAG Erneuerbare Energien GmbH
Sitz: Heilbronn
Veränderungen
HRB 738916: ZEAG Erneuerbare Energien GmbH, Heilbronn, Weipertstraße 41, 74076 H...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 10.10.2011 12:00:00
ZEAG Erneuerbare Energien GmbH, Heilbronn, Weipertstraße 41, 74076 Heilbronn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.09.2007. Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2011 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Der Sitz ist von Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 703478) nach Heilbronn verlegt. Firma geändert; nun: Sitz verlegt; nun: Änderung der Geschäftsanschrift: Weipertstraße 41, 74076 Heilbronn. Gegenstand geändert; nun: Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung - auch als persönlich haftende Gesellschafterin - an Unternehmen aus den Bereichen Erzeugung, Erwerb und Veräußerung von Energie (Strom, Gas, u. a), insbesondere aus regenerativen Energieträgern, einschließlich der Projektentwicklung sowie der Errichtung und des Betriebs von Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energie sowie die Erbringung von Dienstleistungen und sonstigen Tätigkeiten im Bereich der Energiewirtschaft. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Bestellt als Geschäftsführer: Endreß, Harald, Hardthausen am Kocher, *XX.XX.XXXX; Molzahn, Bernd, Lauffen am Neckar, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Huth, Jan, Ettlingen, *XX.XX.XXXX. Der zwischen der Gesellschaft und der "EnBW Omega Elfte Verwaltungsgesellschaft mbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 702462) am 04.09.2007 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung mit Wirkung zum 22.08.2011 beendet. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.Personen: Endreß, Harald aus Hardthausen am Kocher,
Huth, Jan aus Ettlingen,
Molzahn, Bernd aus Lauffen am Neckar