Veröffentlichungen vom Amtsgericht Mannheim zum Aktenzeichen HRB 738834
Veränderungen
HRB 738834: konrad Sachverständige GmbH, Bruchsal, Zeiloch 5, 76646 Bruchsal. Di...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 29.04.2021 09:49:00
HRB 738834: konrad Sachverständige GmbH, Bruchsal, Zeiloch 5, 76646 Bruchsal. Die Gesellschafterversammlung vom 08.04.2021 hat beschlossen, das Stammkapital zur Durchführung der Ausgliederung des Unternehmens unter der Firma "Konrad Sachverständige, Ingenieurbüro für Fahrzeugtechnik Rouven Böcker, B.Eng. e.K", Bruchsal (Amtsgericht Mannheim, HRA 709859) aus dem Vermögen des Einzelkaufmanns Rouven Böcker, Ubstadt-Weiher, geb. 22.06.1983, um 1.000 EUR zu erhöhen, den Gegenstand des Unternehmens und den Gesellschaftsvertrag in den §§ 2 und 3 entsprechend zu ändern. Gegenstand redaktionell geändert; nun: Erstellung von technischen Gutachten im Fahrzeugbereich. Die Gesellschaft erstellt u.a. Gutachten nach einem eingetretenen Unfallschaden. Ebenso werden Fahrzeugwertermittlungen durchgeführt. Im amtlichen Bereich wird u.a. die hoheitliche Tätigkeit der Fahrzeughauptuntersuchung nach § 29 StVZO und Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO durchgeführt. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Der Einzelkaufmann Rouven John Böcker, Ubstadt-Weiher, *XX.XX.XXXX, hat als Inhaber der Firma "Konrad Sachverständige, Ingenieurbüro für Fahrzeugtechnik Rouven Böcker, B.Eng. e.K", Bruchsal (Amtsgericht Mannheim HRA 709859) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 08.04.2021 und des Versammlungsbeschlusses vom 08.04.2021 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Neueintragungen
HRB 738834: konrad Sachverständige GmbH, Bruchsal, Zeiloch 5, 76646 Bruchsal. Ge...